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SKY TV & Paigo GmbH Inkassofirma mit rechtswidrige Kundenabzocke ohne Leistung – Teil 1

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(Fotos/Grafiken: Bildmontagen aus dem Foto/Grafik Archiv der WISSEN Agentur Mittelstandsberatung)

Einfache Rechtsgrundlage in Deutschland: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Zur Ehrenrettung von SKY hat uns das Management von SKY am 15.10.2020 schriftlich mitgeteilt, dass alle Forderungen, auch über das Inkassobüro, ausgebucht worden sind. SKY und wir haben uns damit einen immensen Aufwand und aufwendigen Rechtsstreit erspart. Mein Dank geht an die Geschäftsleitung von SKY, denn vernünftige Einsicht zu zeigen ist heute selten geworden. Sie brauchen also den Artikel nicht weiterlesen.

Aber nicht so bei SKY TV. Obwohl wochen- und monatelang keine Bundesliga und Champions League Spiele übertragen wurden, also SKY keinerlei Leistungen (Fussball) für die Abonnenten erbrachte, verfolgt SKY mit Hilfe des Inkassounternehmens Paigo GmbH Kunden, die Ihr Abonnement gekündigt haben mit hohen Forderungen, Mahngebühren, angeblichen Gewinnausfall, etc..

Allen Betroffen ehemaligen SKY Kunden können wir nur empfehlen nicht zu bezahlen und sich auf dem Gerichtsweg, Widerspruch Mahnbescheid, dagegen zu wehren. Denn auch die Ferienfluggesellschaften, die wegen Corona unverschuldet in Schwierigkeiten kamen, mussten für die abgesagten Flüge die Flugkosten und die Ferienbuchkosten erstatten. Aber das gilt offensichtlich nicht für SKY.

Aus diesem Grund veröffentlichen wir als Presseartikel eine fortlaufende Serie über die gerichtliche Auseinandersetzung mit SKY und der Paigo GmbH. Und damit nicht genug. Einen separaten Presseartikel gibt es, wie SKY versucht mit Monats-Sport-Tickets, ohne Leistung, an Kundengelder zu kommen. Nachfolgend der Schriftverkehr wie Alles begann.

Brief an SKY mit Kündigung vom 03.06.2020

Vertragsnummer: 49152365 Kundennummer: 9652877653 – Ihr Zeichen: 370689
Ihre 3. Mahnung vom 18.05.2020 – meine Kündigung und Zahlungseinstellung mit Schreiben an Ihre Geschäftsleitung 19.03.2020, 14.04.2020 und 11.05.2020.

Sehr geehrte Frau Hintz,

mit Datum vom 19.03.2020 habe ich obigen Vertrag gekündigt und Ihnen und Ihrer Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich keine Zahlung mehr leisten werde. Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt stand und steht (über 2 Monate keine Bundesliga und bis heute keine Champions League) bis heute die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions League und Bundesliga und auch nur deshalb um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Des Weiteren ist es irreführend, dass man die Bundesliga und Champions League bei Sky sehen kann. Richtig ist dagegen nur, dass teilweise von Sky die Bundesliga und Champions League übertragen wird. Um alle Spiele sehen zu können, auch die von Bayern München, muss der Streamingdienst DAZN dazu gebucht und separat zusätzlich bezahlt werden. Auch das ist nicht ersichtlich wenn ein Kunde mit Ihren Werbeaussagen Sky bucht und dann feststellen muss, dass er nicht alle Spiele der Bundesliga und Champions League auf Sky im Rahmen seines Monatsabonnements sehen kann. Das nennt man dann irreführende Werbung.

Brief 11.05.2020:

Den Sky Reciver habe ich am 01.04.2020 an Sie zurückgesandt. Auf der SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367 steht: Diese SmartCard ist Eigentum von Unitymedia Kabel BW. Soll ich diese Karte jetzt an Sky oder Unitymedia zurücksenden? 03.06.2020: Weils Sie sich wegen der SmartCard bis heute nicht gemeldet haben, die ich seit dem 19.03.2020 nicht mehr benutzt habe, ist diese heute zu meiner Entlastung im Brief als Anlage beigefügt.

Alle Ihre Forderung werde ich auf keinen Fall bezahlen. Sollten Sie klagen werde ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, um ein Grundsatzurteil zu erreichen, welches dann Ihnen viel Abonnenten kosten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

Anlage
SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367

Paigo GmbH Inkassofirma (früher: Infoscore Forderungsmanagement GmbH)
Herrn Geschäftsführer
Volker Bornhöft
Gütersloher Str. 123
33401 Verl

Brief vom 23.07.2020

Forderung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kundennummer 9652877653, Vertragsnummer 49152365

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer Volker Bornhöft,

Sie laufen in Gefahr, dass ich Sie verklage wegen unberechtigten Inkasso- und Mahngebühren für Forderungen, die Sie ungeprüft, einfach von einem Unternehmen zu Unrecht angenommen haben.

Denn nicht die Firma Sky hat eine Forderung an mich, sondern ich bin der Geschädigte durch die Firma Sky.

Meinen bis August 2020 laufenden 1 Jahresvertrag habe ich am 19.03.2020 schriftlich bei Sky gekündigt. Und zwar mit der rechtlich, einwandfreien Grundlage: ohne Leistung keine Bezahlungen. Das ist ein unumstößlicher Rechtsgrundsatz. Mein Rechtsanwalt hat das geprüft, bevor ich gekündigt habe.

Über Wochen und Monate hat die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG keine Fußballspiele laut meinem Vertrag, der die Bundesliga und die Champions League enthalten hat, im TV übertragen. Dabei ist der Grund unerheblich, auch wenn die Corona-Pandemie das verursacht hat.

Auch werden seit dem 27.06.2020 keine Bundesligaspiele mehr übertragen und seit Monaten auch keine Fußballspiele in der Champions League. Die finalen Spiele der Champions League finden wegen Corona erst im August 2020, wenn überhaupt statt, also erst nach meinem Vertragsende. Von mir hat Sky zu Unrecht Monatsgebühren verlangt, obwohl überhaupt keine Fußballspiele übertragen wurden. Das entspricht exakt der Rechtsgrundlage: keine Leistung, keine Bezahlung.

Ohne Leistung bin ich berechtigt jeden Vertrag sofort fristlos zu kündigen. Und genau das habe ich getan.

Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt stand und steht die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions League und Bundesliga und auch nur deshalb, um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Über Wochen und Monate gab es keine Übertragung der gebuchten Fußballspiele bei Sky. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr. Zum Zeitpunkt der rechtlich, einwandfreien, fristlosen Kündigung war nicht absehbar ob im Jahr 2020 überhaupt noch Fußballspiele der 1. Bundesliga stattfinden können oder nicht, oder ob diese später nachgeholt werden. Das hat aber auf den Zeitpunkt der Kündigung wegen fehlender Leistung keinen Einfluss.

Dazu kommt noch, dass ich mich durch die Werbung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG betrogen fühle.

Denn bei der Sky Werbung für die 1. Bundesliga und der Champions League wird so geworben, als ob man alle Spiele dieser Wettbewerbe bei Sky sehen könnte. Aber das ist nicht der Fall. Mich interessiert nur Sport mit Fußball Bayern München und die Champions League. Alles andere ist für mich uninteressant. Um aber alle Spiele von Bayern München sehen zu können mussten noch zusätzliche Streamingdienste wie DAZN etc. zusätzlich gebucht werden. Auch das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Denn auch hier steht die erwartete Leistung nicht zur Verfügung.

Dieser gesamte Sachverhalt wurde mit mehreren Schreiben an die Geschäftsleitung von SKY dargelegt. Als Antwort kamen formulierte Standardfloskeln, die auf den Grund der Kündigung gar nicht eingegangen sind. Meine Kündigung wurde einfach nicht ernst genommen.

Nachfolgend finden Sie 3 Schreiben an die Geschäftsleitung von Sky vom 19.03.2020, 14.04.2020 und 11.05.2020.

Sollten Sie weiter versuchen diese Forderung unrechtmäßig einzutreiben wird folgendes passieren:

  1. Einem Mahnbescheid wird im vollem Umfang widersprochen.
  2. Bei einer Klage Ihrerseits gehen alle Unterlagen sofort über meine Rechtsschutzversicherung an meinen Rechtsanwalt.
  3. Bei einer Gerichtsverhandlung werden wir teurere Gutachten in Auftrag geben und einen Musterprozess führen, der Sie viel Geld kosten wird und den Sie verlieren werden.
  4. Das Image von Sky und Paigo GmbH wird massiv geschädigt, denn wir betreiben unter anderem PR Arbeit. Unsere politischen und wirtschaftlichen Presseartikel werden pro Monat 120.000-mal gelesen. Diesen Brief und allen Schriftverkehr werden wir als Presseartikel mit Fortsetzungen inklusive mit Berichten von den Gerichtstagen im Internet bei WordPress veröffentlichen. Wie das aussieht sehen Sie an dieser erfolgreichen PR-Aktion von uns: https://wissen-agentur.de/blog/?p=1733

Hochachtungsvoll
Uwe Melzer

19.03.2020 an:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Herrn
Geschäftsführer Dr. Holger Enßlin
Medienallee 26
85774 Unterföhring

Kundennummer: 9652877653 – Kündigung zum Vertragsende zum 30.08.2020
Sofort eine Zahlung mehr, weil keine Leistung
Vertragsnummer: 49152365 – Sky Sport, Sky Bundesliga, Sky HD

Sehr geehrter Herr Dr. Enßlin,

meinen obigen Vertrag habe ich telefonisch vertragsgerecht zum 30.08.2020 gekündigt, weil in absehbarer Zeit keine Fußballspiele mehr stattfinden und übertragen werden.

Ihr Mitarbeiter verlangte aber trotzdem, dass ich noch bis zum Vertragsende am 30.08.2020 die monatlichen Gebühren bezahlen müsste. Das lehne ich ab.

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt ist die rechtliche Lage, ohne Leistung keine Bezahlungspflicht. Deshalb bin ich ab sofort von meiner monatlichen Zahlung entbunden. Eingehende Lastschriften werden ich umgehend zurücksenden. Sollten Sie klagen, dann gilt das Recht keine Leistung = keine Zahlung. Das gilt auch für höhere Gewalt.

Mich interessiert nur Sport mit Fußball Bayern München und die Champions Leag. Alles andere ist für mich uninteressant. Enttäuscht war ich schon sehr, dass um alle Spiele nur von Bayern München sehen zu können noch zusätzliche Streamingdienste wie DAZN etc. zusätzlich gebucht werden mussten. Auch das war schon nicht kundenfreundlich.

Dass Sie jetzt in Corona Zeiten Ihren Kunden kein besonderes Serviceangebot machen, wie z.B. Monatsgebühr zum halben Preis oder Aussetzung der Monatszahlungen hat mich schon sehr gewundert. Und das wird Sie noch viele Abonnenten kosten.

Die Konsequenzen daraus habe ich gezogen und werde ab sofort nicht mehr bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

14.04.2020 an:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Herrn
Geschäftsführer Dr. Holger Enßlin
Medienallee 26
85774 Unterföhring

Kundennummer: 9652877653 – sofortige und fristlose Vertragskündigung, weil von Seiten SKY die gebuchte Leistung nicht geliefert wird. Deshalb ab 19.03.2020 ab sofort keine Zahlung mehr, weil keine Leistung.
Vertragsnummer: 49152365 – Sky Sport, Sky Bundesliga, Sky HD

Sehr geehrter Herr Dr. Enßlin,

mit Datum vom 19.03.2020 habe ich obigen Vertrag mit der Zahlung fristlos gekündigt. Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt steht die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions-Leag und Bundesliga und auch nur deshalb um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Den Sky Reciver habe ich am 01.04.2020 an Sie zurückgesandt. Auf der SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367 steht: Diese SmartCard ist Eigentum von Unitymedia Kabel BW. Soll ich diese Karte jetzt an Sky oder Unitymedia zurücksenden?

Weil ich die Rücklastschrift für 04/2020 mit Datum vom 07.04.2020 mit 59,99 € zurückgegeben habe, schicken Sie mir mit Datum vom 13.04.2020 eine Mahnung in Höhe von 64,69 €. Diese werde ich auf keinen Fall bezahlen. Denn nach Aussagen meines Rechtsanwaltes bin ich im Recht und von allen Zahlungsverpflichtungen befreit.

Sollten Sie das anders sehen, dann dürfen Sie gerne klagen. Bitte buchen Sie Ihre Forderungen aus, ansonsten sehen wir uns vor Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

11.05.2020 an:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Herrn
Geschäftsführer Dr. Holger Enßlin
Medienallee 26
85774 Unterföhring

Kundennummer: 9652877653 – sofortige und fristlose Vertragskündigung vom 19.03.2020, weil von Seiten SKY die gebuchte Leistung nicht geliefert wird. Deshalb ab 19.03.2020 ab sofort keine Zahlung mehr, weil keine Leistung. 2. Mahnung Sky vom 27.04.2020.
Vertragsnummer: 49152365 – Sky Sport, Sky Bundesliga, Sky HD

Sehr geehrter Herr Dr. Enßlin,

mit Datum vom 19.03.2020 habe ich obigen Vertrag mit der Zahlung fristlos gekündigt. Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt steht die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions-Leag und Bundesliga und auch nur deshalb um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Den Sky Reciver habe ich am 01.04.2020 an Sie zurückgesandt. Auf der SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367 steht: Diese SmartCard ist Eigentum von Unitymedia Kabel BW. Soll ich diese Karte jetzt an Sky oder Unitymedia zurücksenden?

Weil ich die Rücklastschrift für 04/2020 mit Datum vom 07.04.2020 mit 59,99 € zurückgegeben habe, schicken Sie mir mit Datum vom 13.04.2020 eine Mahnung in Höhe von 64,69 €. Diese werde ich auf keinen Fall bezahlen. Denn nach Aussagen meines Rechtsanwaltes bin ich im Recht und von allen Zahlungsverpflichtungen befreit.

Sollten Sie das anders sehen, dann dürfen Sie gerne klagen. Bitte buchen Sie Ihre Forderungen aus, ansonsten sehen wir uns vor Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

Fortsetzung folgt. Teil 2: Die Geschichte von dem Monatsticket

SKY: Die unmögliche Geschichte SKY Sport Monatsticket trotz Zahlung nicht nutzbar! Sky bietet im Jahr 2020 zusätzlich zum Jahresabonnement auch Monatstickets an von 9,99 € bis 29,99 €. Ein SKY Sport Monatsticket haben wir über unseren O2-Vertrag (Sky Angebot) zum Preis von € 29,99 im Mai 2020 gebucht. Bezahlart direkt von O2 mit der Monatsrechnung. Trotz korrekter Buchung und Kontoanmeldung bei Sky konnte dieser Dienst nicht genutzt werden. Es kam die Fehlermeldung. Leider können Sie diesen Dienst nicht nutzen. Wenden Sie sich bitte an den Sky Kundenservice per Telefon (0180 611 0000). Bei Anwahl dieser Telefonnummer kam die Meldung: Der Anschluss unter dieser Nummer ist nicht vorhanden. Deshalb haben wir das Sky-Monatsticket im August 2020 über O2 gekündigt und am 12.08.2020 direkt neu bei Sky mit Bezahlung über PayPal bestellt. Nachfolgend die Daten: ……. Die unmögliche Katastrophe folgt: Eine Anmeldung und Nutzung bei Sky war nicht möglich. Es kam die gleiche Fehlermeldung: … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

WISSEN AgenturE-Mail: info@wissen-agentur.de
Internet: www.wissen-agentur.de

Deutschlands Bestes Web – Deutschlands Beste Shops – Deutscher Onlinebund GmbH: Informationen und Erfahrungen über diese Internetportale

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(Fotos / Grafiken: Bildmontagen aus Fotoarchiv von WISSEN Agentur Mittelstandsberatung Buchautor: Uwe Melzer)

Unter dem Firmennamen: Deutscher Onlinebund GmbH werden eine Reihe von Internetdienstleistungen mit unterschiedlichen Internetportalen wie Deutschland Beste ….. usw. mit Adressen von Schweizer Briefkastenfirmen angeboten. „Unsere Recherchen haben ergeben, dass es sich dabei auch neben betrügerischen Leistungen, die Kunden versprochen werden, obwohl diese nach Vertragsabschluss nicht erbracht werden, auch um Steuerhinterziehung im größeren Stil handeln könnte. Denn das Unternehmen Deutscher Onlinebund GmbH arbeitet aus der Schweiz heraus mit Briefkastenfirmen, berechnet aber Deutsche Mehrwertsteuer und wird diese vermutlich als Auslandsunternehmen nicht an deutsche Finanzämter abführen.

• Deutschlands Bestes Web (https://deutschlandsbestesweb.de), das ist das Internetportal mit den 5 blauen Sternen im Logo, wirbt und hat mit kostenlosen Einträgen geworben.
• Tatsächlich sind die Einträge nicht kostenlos, sondern kosten monatlich mindestens € 39,00 je Internetdomain.
• Dabei handelt es sich nicht um ein Deutsches Unternehmen sondern einem Unternehmen aus der Schweiz. Sie bezahlen keine Mehrwertsteuer und haben somit auch keine Abzugsmöglichkeit für ihre Vorsteuer.
• In der Schweiz beträgt der Steuersatz zwischen 13 % und 20 % je nach Kanton und Vereinbarung mit dem Schweizer Finanzamt. In Deutschland müsste das Unternehmen wesentlich höhere Steuern bezahlen. Ein Schweizer Unternehmen nennt sich also Deutschlands Bestes Web und bezahlt in Deutschland keine Steuern. Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn schon, dann müsste es heißen: Schweizer Bestes Web. Sie vergeben als deutscher Kunde also einen Auftrag an ein Schweizer Unternehmen für das Deutsche Internet und die Steuern aus ihrer Einkaufsrechnung fließen an das Schweizer Finanzamt. Ist das dann wirklich Deutschlands Bestes Web?
• Wenn Sie nicht bezahlen, bekommen sie es aber mit einem Deutschen Rechtsanwalt und Deutschen Inkassobüro mit hohen Zusatzkosten aus Berlin zu tun.
• Mit Ihrem Eintrag schließen Sie einen Vertrag über 12 Monate.
• Wenn Sie nicht 4 Monate vor Vertragsablauf von 12 Monaten kündigen, dann läuft ihr Vertrag einfach für die nächsten 12 Monate weiter. Eine andere Kündigungsmöglichkeit haben sie nicht.
• Sie können sich zwar über E-Mail und Internet ihre Daten eintragen, aber ihre persönlichen Daten und Firmendaten können sie selbst als Benutzer von Deutschlands Bestes Web nicht selbst verwalten oder ändern. Dazu müssen sie immer eine E-Mail Information oder Faxnachricht an Deutschlands Bestes Web senden.
• Kündigen geht per E-Mail oder Internet gar nicht. Eine Kündigung geht bei Deutschlands Bestes Web nur schriftlich oder per FAX.
• Und hier tritt ein Problem ein.
Ich habe schriftlich gekündigt an die Schweizer Adresse von Deutschlands Bestes Web. Dieser Brief kam von der Schweizer Post zurück mit dem Schweizer Postvermerk: Ein Empfänger konnte unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden. Das heißt, der Geschäftsführer Herr Roland Herzinger laut Internet Impressum von Deutschland Bestes Web ist in der Firmenadresse in der Schweiz postalisch nicht erreichbar. Das passiert eigentlich nur bei Briefkastenfirmen. Hier die Original grafischen Postbelege:

Original – Impressum im Internet
Herausgeber: Deutschlands Bestes Web, Kernserstr. 17, CH-6060 Sarnen
Fax: 0800 – 888 03 03 (gebührenfrei)
E-Mail: info@deutschlandsbestesweb.de
Web: www.deutschlandsbestesweb.de
HR-Nr.: CH-300.4017.638-6 Obwalden
St.-Nr.: CHE-491.307.598
Direktor: Roland Herzinger
Bildquellen: fotolia.com

Deutscher Onlinebund GmbH
In der Regel merken Sie nicht, auf was für einen Vertrag sie sich einlassen, denn die AGB’s müssen sie selbst mit einem Link aus dem Internet abrufen. Und wer macht das schon? Die meisten tun das nicht und landen dann in einem Vertrag, wie ich, den ich eigentlich nicht abschließen wollte. Bei Anmeldung gibt es keinen Internet-Button, der Sie auf einen kostenpflichtigen Eintrag hinweisen würde. Auf rechtliche Nachfrage erfolgt der Hinweis: „Sie seien ja kein Endkunde, da braucht man einen solchen Button nicht!?“ Dieser ist aber eigentlich für Vertragsgeschäfte im Internet vorgeschrieben.

Der Name Deutschlands Bestes Web an sich interpretiert, dass es sich hierbei um Deutschlands Bestes Web handelt. Das ist schlichtweg eine Behauptung, die jeder Grundlage entbehrt. Maßgeblich sind Ergebnisse die eine Internetseite liefert. Die Kunden von Deutschlands Bestes Web erwarten, dass durch ihren Eintrag die Zugriffe von Interessenten auf ihr Internetangebot zu nehmen. Doch diese Erwartungen können nicht erfüllt werden. Denn 90 % alle Internetrecherchen in Deutschland erfolgen über Google.de.

Im Prinzip ist Google.de Deutschlands beste Webseite.
Den Rest von 10 % teilen sich alle anderen Internetsuchmaschinen in Deutschland. Zum Beweis eine echte Internetstatistik von einem Kunden, der seit März 2014, mit mehreren Internetdomains, bei Deutschlands Bestes Web registriert ist. In der Monatsstatistik vom Juli 2014 taucht bei den Suchmaschinen der Name von Deutschlands Bestes Web nicht auf und bei den Referenzseiten und Internetportalen werden gerade einmal 3 Zugriffe im Monat Juli 2014 registriert. Es sind die Referenzseiten von denen aus Zugriffe auf die Internetseiten des Kunden im Monat Juli 2014 erfolgt sind. Da steht zum Beispiel Google.de an Stelle 11 mit 4.534 Zugriffen, die von Google.de aus auf Internetseiten des Kunden erfolgt sind. Twitter und Facebook stehen am Ende der Liste mit 31 -33 Kontakten. deutschlandsbestesweb.de dagegen erzielte mit mehreren eingetragen Domains lediglich 3 Zugriffe auf das Internetangebot des Kunden.

Dabei ist der Eintrag in Google.de, Facebook und Twitter kostenlos. Bei Deutschlands Bestes Web kostet das je Internetdomain € 39 monatlich. Entscheiden sie selbst, ob das ein gutes oder schlechtes Angebot ist, besonders dann, wenn man laufend gebührenfreie Leistungen verspricht?

Monatsstatistik Juli 2014 Suchmaschinen über Suchbegriffe (oben):

Monatsstatistik Juli 2014 Internetseiten & Internetportale:

Nachfolgend eine E-Mail Information von Deutschlands Bestes Web (Deutscher Onlinebund GmbH) das sehr hervorhebt, (von mir rot gekennzeichnet), dass es sich um einen gebührenfreien Service handeln würde:

deutschlandsbestesweb https://deutschlandsbestesweb.de/profil-datenblatt.html service@deutschlandsbestesweb.de / 07.03.2014

Sehr geehrte/r Herr Melzer Uwe,
herzlichen Dank für Ihren Präsentationswunsch auf Deutschlands Bestes Web.

Für die Präsentation nutzen wir Ihr Logo und einen Screenshot Ihrer Webseite. Um dem Urheberrecht zu entsprechen benötigen wir dazu Ihre schriftliche Einwilligung. Daher erhalten Sie in den nächsten Tagen die Vereinbarung nochmals per Post, mittels Post-Ident. Diese bestätigen Sie uns bitte. Ihre Webseite wird anschließend innerhalb von 48 Stunden in der von Ihnen ausgewählten Branche präsentiert.

Die Auswertung unserer Statistiken zeigt, dass 70% der Nutzer von www.deutschlandsbestesweb.de über die Eingabe von Keywords in unserem Finden-Feld auf der Startseite nach Firmen und Produkten recherchieren.

Damit Ihre Präsentation schneller gefunden wird, erhalten Sie heute die Möglichkeit uns bis zu 50 Keywords bezogen auf Ihre Produkte und Webseite per E-Mail an kundencenter@deutschlandsbestesweb.de zu senden.

Diese werden umgehend von uns im System hinterlegt, um somit Ihren Umsatz zu steigern.

Selbstverständlich ist dieser Service für Sie gebührenfrei.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen uns übermittelten Angaben.


Werbewirksamer Eintrag: Ja, ich möchte meine Webseite werbewirksam in www.deutschlandsbestesweb.de veröffentlichen.
Eintrag bis Freitag: Ja, ich bestätige meine Aufnahme bis zum kommenden Freitag und erhalte den Eintrag in einer weiteren Branche dazu.
Meine Webseiten: https://www.rettung-fuer-deutschland.de, https://www.50-erfolgsgrundlagen.de
Branche: Unternehmensbedarf
Unterrubrik: Politik
Weitere Branche: Buch
Weitere Unterrubrik: Wirtschaftshandbuch
Webseiten Empfehlungen: https://www.wissen-agentur.de/
Anrede: Herr
Name/Vorname: Melzer Uwe
Firma: RfD Rettung für Deutschland
Straße/Nr.: Kandelweg 8
PLZ/Ort: 78628 Rottweil
Telefon: 0741-9422663
Fax: 0741-57067
E-Mail: info@rettung-fuer-deutschland.de
AGB: Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese.

Deutscher Onlinebund GmbH
Vertragsgrundlage stellen die AGB von Deutschlands Bestes Web, eine Marke der Ubag Tech AG, dar. – abrufbar unter www.deutschlandsbestesweb.de.
Über weitere gewinnbringende Marketingmaßnahmen werden Sie zeitnah informiert.

Uns eine erfolgreiche Kooperation.
Ihr Deutschlands Bestes Web-Team
Kernserstr. 17, CH-6060 Sarnen, E-Mail: service@deutschlandsbestesweb.de, Web: www.deutschlandsbestesweb.de, HR-Nr. CH-320.3.027.666-1, St. Gallen / UID-Nr. CHE-106.175.957, Geschäftsführer: Larionov Semen

Anmerkung:
Auch hier steht nirgendwo, dass dieser Eintrag kostenpflichtig ist.

Auszug aus den AGB – Deutschlands Bestes Web, die sie selbst aus dem Internet herunterladen müssen. Das beginnt auch wieder mit dem Wort „Gebührenfrei“. Wer jetzt nicht weiter liest, merkt nicht, dass er einen Vertrag über 12 Monate mit erheblichen Kosten abschließt.

9. Gebührenfrei sind folgende Dienste: PR-Werbung, zusätzliche Besucher für meine Webseite durch Präsentation meines Angebotes an ausgewählte User und die Verlinkung zu meiner Webseite. Meine Präsentation umfasst: Name und Vorname, Telefon- und Faxnummer, Branchenbezeichnung, Titel (falls gewünscht), Mobile-Nummer, Straße und Hausnummer und/oder Postfach, E-Mail-Adresse, PLZ, Ort, Ergänzungen, Firmenname, Firmenbeschreibung, Geschäftstätigkeit, Geschäftsöffnungszeiten und weitere Lokalitäten wie Filialen. Ich genehmige Deutschlands Bestes Web die Verwendung meines Logos, Bilder sowie Slogans oder Textpassagen meiner Webseite für meine Präsentation zu übernehmen. Meine Präsentation ist bis zum 31.05.2014 gebührenfrei. Aufgrund umfangreicher Fernsehwerbung durch Deutschlands Bestes Web entstehen ab dem 01.06.2014 für zwölf Monate monatlich 39 Euro brutto. Die Vereinbarung verlängert sich um den gleichen Zeitraum sofern nicht vier Monate vor Ablauf postalisch gekündigt wird. Während der gebührenfreien Präsentation ist eine Kündigung in Schriftform jederzeit möglich.

Nachfolgend eine aktuelle E-Mail von Deutschlands Bestes Web, wo wieder behauptet wird, dass Leistungen kostenlos seien:

Do 31.07.2014 11:56
service@deutschlandsbestesweb.com
DBW Werbemaßnahmen August 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

als eingetragener Kunde von Deutschlands Bestes Web nutzen Sie bereits die Vorteile, die Ihnen ein moderner Webkatalog bietet. Damit Ihre Präsentation von Besucherzuwächsen profitiert, werden für den Monat August 2014 folgende Marketing-Aktivitäten ausgeführt:

Unsere Marketing-Aktivitäten folgen den grundsätzlichen Anforderungen an ein Marketing-Ziel: Sie sind spezifisch, messbar, anspruchsvoll, realistisch und terminiert.

Alle aufgeführten Leistungen sind für Sie unentgeltlich.

Mit den besten Grüßen
Anna-Maria Freudenreich
Customer Management
Deutschlands Bestes Web
Kernserstr. 17
6060 Sarnen

Information verfasst von:
WISSEN Agentur Mittelstandsberatung
Inhaber: Uwe Melzer
Kandelweg 8, D-78628 Rottweil
Telefon: 0741 / 9422663. Fax: 0741 / 57067
Mobil: 0176 – 82119985
E-Mail: melzer@wissen-agentur.de
Internet: www.wissen-agentur.de

Hier nur eine kleine Auswahl von 3 Links aus dem Internet, wo sich viele andere Kunden ebenfalls über negative Erfahrungen mit Deutschlands Bestes Web berichten:
https://www.seitcheck.de/www-deutschlandsbestesweb-com/10170
https://www.red-baron.de/achtung-deutschlands-bestes-web-erfahrungen-werbung-kostenlos/
https://www.echte-abzocke.de/computer-internet/5362-deutschlands-bestes-web.html

Zumindest ein Kunde von Deutschlands Bestes Web klagt laut Internet gegen die Verträge wegen Irrtum, falscher Übermittlung und Täuschung (§119, §120, §123 BGB). Diesen Artikel können Sie auch als PDF-Dokument downloaden: >>> Artikeldownload < <<


Weitere Webseiten aus der Kernserstraße 17 in CH-6060 Sarnen / Schweiz
Es gibt zwar unterschiedliche Firmenbezeichnungen aber die Anschrift ist immer identisch: www.diebestenmeinerstadt.com, www.diebestenmeinerstadt.de, www.deutschlandsbestesweb.com, www.deutschlandsbestesweb.de, www.deutschlandsbesteshops.com, www.deutschlandsbesteshops.de, www.fernsehwerbebund.com, www.fernsehwerbebund.de, www.online-deluxe.com, www.online-deluxe.de, www.deutscherhandelsbund.de, www.deutschlandsbestemodeshops.de, www.kinowerbebund.com, www.kinowerbebund.de, www.usersagen.de, www.deutscheronlinebund.com, www.deutscheronlinebund.de. Weitere werden sicherlich folgen. Es könnte dadurch der Verdacht entstehen, dass es sich um eine geschickt organisierte Abofalle mit unterschiedlichen Domains handelt.


Seit dem 08.05.2019 läuft ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Betrug gegen Deutscher Onlinebund GmbH mit allen seinen dubiosen Angeboten unter: Deutschlands Beste Shops, Deutschlands Bestes Web, Deutschlands Beste …….. etc..

Kunden (auch ehemalige) und Geschädigte können sich an diese Adresse wenden:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
RKI Wetterau – K 23
Grüner Weg 3
61169 Friedberg

VNr. ST/0423483/2015 vom 08.05.2019
Sachbearbeiterin: Vesper, KOK’in
Telefon: 06031-601-229
Fax: 0611/327663752

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

WISSEN AgenturE-Mail: info@wissen-agentur.de
Internet: www.wissen-agentur.de