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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO?) gilt seit dem 25. Mai 2018 auch für kleinere Firmen – Das müssen Kleinunternehmen beachten!

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Die neuen Datenschutzbestimmungen nehmen auch kleinste Unternehmer in die Pflicht. Sind sie darauf vorbereitet? Die Uhr tickt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Doch Grund zur Panik gibt es nicht, meinen Datenschützer.

Mit dem Stichtag am 25. Mai 2018 ist offiziell die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig. Sie sieht Auflagen vor, die auch kleinste Unternehmen im Umgang mit persönlichen Daten befolgen müssen. Doch gerade kleine Firmen scheinen auf kaltem Fuß erwischt zu werden. Dabei sind die Vorgaben bereits seit zwei Jahren bekannt. Jeder zweite Mittelständler in Deutschland ist nach einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft noch völlig planlos.

Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbandes haben 36 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen von den neuen Regeln „noch nicht einmal etwas gehört“. Lediglich 22 Prozent haben sich auf die Scharfschaltung der DSGVO vorbereitet oder wollen zumindest noch Änderungen umsetzen, „Die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen nimmt den Datenschutz immer noch auf die leichte Schulter“, sagt Peter Graß vom GDV Dabei drohten bei Nichtbeachtung ernsthafte Konsequenzen und hohe Bußgelder.

Gibt es also Grund dazu, dass am 26. Mai 2018 in den kleinen Betrieben die große Panik ausgebrochen ist? Keineswegs, meint die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk. In der neuen DSGVO stehe im Grunde viel von dem, was im Datenschutzrecht ohnehin schon vorgeschrieben war.

Zu den wichtigen Neuerungen gehören zum Beispiel veränderte Transparenzpflichten, die vor allem dann wirksam sind, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Dazu zählen etwa Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Kontonummern. Online-Shops müssen ihre Webformulare für die Eingabe persönlicher Daten anpassen, denn die Übermittlung muss zwingend verschlüsselt ablaufen. Und es dürfen nur Daten angefordert werden, die unmittelbar benötigt werden ­ Stichwort ‚Datenminimierung“. Für Werbe-Mails ist die ausdrückliche Zustimmung der Adressaten vor dem Versand zwingend erforderlich. Und in Betrieben ab zehn Mitarbeitern muss zudem ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden.


Information über die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU die seit 25. Mai 2018 gültig ist. (Deutsch & Englisch) – WISSEN Agentur Mittelstandsberatung und deren Unternehmen. Sehr geehrte Leser und Leserinnen unserer Presseartikel, Ihr Datenschutz wurde aktualisiert. Sie als Endverbraucher & Internetnutzer müssen nichts tun. Zu den wichtigen Neuerungen gehört die veränderten Transparenzpflichten, die vor allem dann wirksam sind, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Alle diese Auflagen haben wir als WISSEN Agentur Mittelstandsberatung mit allen unseren Unternehmen, Webseiten und Presseblogs bei WordPress zum 25.05.2018 umgesetzt. Alle Ihre Rechte in der neuen Datenschutzverordnung finden Sie hier: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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