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SKY TV & Paigo GmbH Inkassofirma mit rechtswidrige Kundenabzocke ohne Leistung – Teil 1

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(Fotos/Grafiken: Bildmontagen aus dem Foto/Grafik Archiv der WISSEN Agentur Mittelstandsberatung)

Einfache Rechtsgrundlage in Deutschland: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Zur Ehrenrettung von SKY hat uns das Management von SKY am 15.10.2020 schriftlich mitgeteilt, dass alle Forderungen, auch über das Inkassobüro, ausgebucht worden sind. SKY und wir haben uns damit einen immensen Aufwand und aufwendigen Rechtsstreit erspart. Mein Dank geht an die Geschäftsleitung von SKY, denn vernünftige Einsicht zu zeigen ist heute selten geworden. Sie brauchen also den Artikel nicht weiterlesen.

Aber nicht so bei SKY TV. Obwohl wochen- und monatelang keine Bundesliga und Champions League Spiele übertragen wurden, also SKY keinerlei Leistungen (Fussball) für die Abonnenten erbrachte, verfolgt SKY mit Hilfe des Inkassounternehmens Paigo GmbH Kunden, die Ihr Abonnement gekündigt haben mit hohen Forderungen, Mahngebühren, angeblichen Gewinnausfall, etc..

Allen Betroffen ehemaligen SKY Kunden können wir nur empfehlen nicht zu bezahlen und sich auf dem Gerichtsweg, Widerspruch Mahnbescheid, dagegen zu wehren. Denn auch die Ferienfluggesellschaften, die wegen Corona unverschuldet in Schwierigkeiten kamen, mussten für die abgesagten Flüge die Flugkosten und die Ferienbuchkosten erstatten. Aber das gilt offensichtlich nicht für SKY.

Aus diesem Grund veröffentlichen wir als Presseartikel eine fortlaufende Serie über die gerichtliche Auseinandersetzung mit SKY und der Paigo GmbH. Und damit nicht genug. Einen separaten Presseartikel gibt es, wie SKY versucht mit Monats-Sport-Tickets, ohne Leistung, an Kundengelder zu kommen. Nachfolgend der Schriftverkehr wie Alles begann.

Brief an SKY mit Kündigung vom 03.06.2020

Vertragsnummer: 49152365 Kundennummer: 9652877653 – Ihr Zeichen: 370689
Ihre 3. Mahnung vom 18.05.2020 – meine Kündigung und Zahlungseinstellung mit Schreiben an Ihre Geschäftsleitung 19.03.2020, 14.04.2020 und 11.05.2020.

Sehr geehrte Frau Hintz,

mit Datum vom 19.03.2020 habe ich obigen Vertrag gekündigt und Ihnen und Ihrer Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich keine Zahlung mehr leisten werde. Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt stand und steht (über 2 Monate keine Bundesliga und bis heute keine Champions League) bis heute die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions League und Bundesliga und auch nur deshalb um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Des Weiteren ist es irreführend, dass man die Bundesliga und Champions League bei Sky sehen kann. Richtig ist dagegen nur, dass teilweise von Sky die Bundesliga und Champions League übertragen wird. Um alle Spiele sehen zu können, auch die von Bayern München, muss der Streamingdienst DAZN dazu gebucht und separat zusätzlich bezahlt werden. Auch das ist nicht ersichtlich wenn ein Kunde mit Ihren Werbeaussagen Sky bucht und dann feststellen muss, dass er nicht alle Spiele der Bundesliga und Champions League auf Sky im Rahmen seines Monatsabonnements sehen kann. Das nennt man dann irreführende Werbung.

Brief 11.05.2020:

Den Sky Reciver habe ich am 01.04.2020 an Sie zurückgesandt. Auf der SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367 steht: Diese SmartCard ist Eigentum von Unitymedia Kabel BW. Soll ich diese Karte jetzt an Sky oder Unitymedia zurücksenden? 03.06.2020: Weils Sie sich wegen der SmartCard bis heute nicht gemeldet haben, die ich seit dem 19.03.2020 nicht mehr benutzt habe, ist diese heute zu meiner Entlastung im Brief als Anlage beigefügt.

Alle Ihre Forderung werde ich auf keinen Fall bezahlen. Sollten Sie klagen werde ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, um ein Grundsatzurteil zu erreichen, welches dann Ihnen viel Abonnenten kosten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

Anlage
SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367

Paigo GmbH Inkassofirma (früher: Infoscore Forderungsmanagement GmbH)
Herrn Geschäftsführer
Volker Bornhöft
Gütersloher Str. 123
33401 Verl

Brief vom 23.07.2020

Forderung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kundennummer 9652877653, Vertragsnummer 49152365

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer Volker Bornhöft,

Sie laufen in Gefahr, dass ich Sie verklage wegen unberechtigten Inkasso- und Mahngebühren für Forderungen, die Sie ungeprüft, einfach von einem Unternehmen zu Unrecht angenommen haben.

Denn nicht die Firma Sky hat eine Forderung an mich, sondern ich bin der Geschädigte durch die Firma Sky.

Meinen bis August 2020 laufenden 1 Jahresvertrag habe ich am 19.03.2020 schriftlich bei Sky gekündigt. Und zwar mit der rechtlich, einwandfreien Grundlage: ohne Leistung keine Bezahlungen. Das ist ein unumstößlicher Rechtsgrundsatz. Mein Rechtsanwalt hat das geprüft, bevor ich gekündigt habe.

Über Wochen und Monate hat die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG keine Fußballspiele laut meinem Vertrag, der die Bundesliga und die Champions League enthalten hat, im TV übertragen. Dabei ist der Grund unerheblich, auch wenn die Corona-Pandemie das verursacht hat.

Auch werden seit dem 27.06.2020 keine Bundesligaspiele mehr übertragen und seit Monaten auch keine Fußballspiele in der Champions League. Die finalen Spiele der Champions League finden wegen Corona erst im August 2020, wenn überhaupt statt, also erst nach meinem Vertragsende. Von mir hat Sky zu Unrecht Monatsgebühren verlangt, obwohl überhaupt keine Fußballspiele übertragen wurden. Das entspricht exakt der Rechtsgrundlage: keine Leistung, keine Bezahlung.

Ohne Leistung bin ich berechtigt jeden Vertrag sofort fristlos zu kündigen. Und genau das habe ich getan.

Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt stand und steht die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions League und Bundesliga und auch nur deshalb, um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Über Wochen und Monate gab es keine Übertragung der gebuchten Fußballspiele bei Sky. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr. Zum Zeitpunkt der rechtlich, einwandfreien, fristlosen Kündigung war nicht absehbar ob im Jahr 2020 überhaupt noch Fußballspiele der 1. Bundesliga stattfinden können oder nicht, oder ob diese später nachgeholt werden. Das hat aber auf den Zeitpunkt der Kündigung wegen fehlender Leistung keinen Einfluss.

Dazu kommt noch, dass ich mich durch die Werbung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG betrogen fühle.

Denn bei der Sky Werbung für die 1. Bundesliga und der Champions League wird so geworben, als ob man alle Spiele dieser Wettbewerbe bei Sky sehen könnte. Aber das ist nicht der Fall. Mich interessiert nur Sport mit Fußball Bayern München und die Champions League. Alles andere ist für mich uninteressant. Um aber alle Spiele von Bayern München sehen zu können mussten noch zusätzliche Streamingdienste wie DAZN etc. zusätzlich gebucht werden. Auch das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Denn auch hier steht die erwartete Leistung nicht zur Verfügung.

Dieser gesamte Sachverhalt wurde mit mehreren Schreiben an die Geschäftsleitung von SKY dargelegt. Als Antwort kamen formulierte Standardfloskeln, die auf den Grund der Kündigung gar nicht eingegangen sind. Meine Kündigung wurde einfach nicht ernst genommen.

Nachfolgend finden Sie 3 Schreiben an die Geschäftsleitung von Sky vom 19.03.2020, 14.04.2020 und 11.05.2020.

Sollten Sie weiter versuchen diese Forderung unrechtmäßig einzutreiben wird folgendes passieren:

  1. Einem Mahnbescheid wird im vollem Umfang widersprochen.
  2. Bei einer Klage Ihrerseits gehen alle Unterlagen sofort über meine Rechtsschutzversicherung an meinen Rechtsanwalt.
  3. Bei einer Gerichtsverhandlung werden wir teurere Gutachten in Auftrag geben und einen Musterprozess führen, der Sie viel Geld kosten wird und den Sie verlieren werden.
  4. Das Image von Sky und Paigo GmbH wird massiv geschädigt, denn wir betreiben unter anderem PR Arbeit. Unsere politischen und wirtschaftlichen Presseartikel werden pro Monat 120.000-mal gelesen. Diesen Brief und allen Schriftverkehr werden wir als Presseartikel mit Fortsetzungen inklusive mit Berichten von den Gerichtstagen im Internet bei WordPress veröffentlichen. Wie das aussieht sehen Sie an dieser erfolgreichen PR-Aktion von uns: https://wissen-agentur.de/blog/?p=1733

Hochachtungsvoll
Uwe Melzer

19.03.2020 an:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Herrn
Geschäftsführer Dr. Holger Enßlin
Medienallee 26
85774 Unterföhring

Kundennummer: 9652877653 – Kündigung zum Vertragsende zum 30.08.2020
Sofort eine Zahlung mehr, weil keine Leistung
Vertragsnummer: 49152365 – Sky Sport, Sky Bundesliga, Sky HD

Sehr geehrter Herr Dr. Enßlin,

meinen obigen Vertrag habe ich telefonisch vertragsgerecht zum 30.08.2020 gekündigt, weil in absehbarer Zeit keine Fußballspiele mehr stattfinden und übertragen werden.

Ihr Mitarbeiter verlangte aber trotzdem, dass ich noch bis zum Vertragsende am 30.08.2020 die monatlichen Gebühren bezahlen müsste. Das lehne ich ab.

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt ist die rechtliche Lage, ohne Leistung keine Bezahlungspflicht. Deshalb bin ich ab sofort von meiner monatlichen Zahlung entbunden. Eingehende Lastschriften werden ich umgehend zurücksenden. Sollten Sie klagen, dann gilt das Recht keine Leistung = keine Zahlung. Das gilt auch für höhere Gewalt.

Mich interessiert nur Sport mit Fußball Bayern München und die Champions Leag. Alles andere ist für mich uninteressant. Enttäuscht war ich schon sehr, dass um alle Spiele nur von Bayern München sehen zu können noch zusätzliche Streamingdienste wie DAZN etc. zusätzlich gebucht werden mussten. Auch das war schon nicht kundenfreundlich.

Dass Sie jetzt in Corona Zeiten Ihren Kunden kein besonderes Serviceangebot machen, wie z.B. Monatsgebühr zum halben Preis oder Aussetzung der Monatszahlungen hat mich schon sehr gewundert. Und das wird Sie noch viele Abonnenten kosten.

Die Konsequenzen daraus habe ich gezogen und werde ab sofort nicht mehr bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

14.04.2020 an:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Herrn
Geschäftsführer Dr. Holger Enßlin
Medienallee 26
85774 Unterföhring

Kundennummer: 9652877653 – sofortige und fristlose Vertragskündigung, weil von Seiten SKY die gebuchte Leistung nicht geliefert wird. Deshalb ab 19.03.2020 ab sofort keine Zahlung mehr, weil keine Leistung.
Vertragsnummer: 49152365 – Sky Sport, Sky Bundesliga, Sky HD

Sehr geehrter Herr Dr. Enßlin,

mit Datum vom 19.03.2020 habe ich obigen Vertrag mit der Zahlung fristlos gekündigt. Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt steht die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions-Leag und Bundesliga und auch nur deshalb um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Den Sky Reciver habe ich am 01.04.2020 an Sie zurückgesandt. Auf der SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367 steht: Diese SmartCard ist Eigentum von Unitymedia Kabel BW. Soll ich diese Karte jetzt an Sky oder Unitymedia zurücksenden?

Weil ich die Rücklastschrift für 04/2020 mit Datum vom 07.04.2020 mit 59,99 € zurückgegeben habe, schicken Sie mir mit Datum vom 13.04.2020 eine Mahnung in Höhe von 64,69 €. Diese werde ich auf keinen Fall bezahlen. Denn nach Aussagen meines Rechtsanwaltes bin ich im Recht und von allen Zahlungsverpflichtungen befreit.

Sollten Sie das anders sehen, dann dürfen Sie gerne klagen. Bitte buchen Sie Ihre Forderungen aus, ansonsten sehen wir uns vor Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

11.05.2020 an:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Herrn
Geschäftsführer Dr. Holger Enßlin
Medienallee 26
85774 Unterföhring

Kundennummer: 9652877653 – sofortige und fristlose Vertragskündigung vom 19.03.2020, weil von Seiten SKY die gebuchte Leistung nicht geliefert wird. Deshalb ab 19.03.2020 ab sofort keine Zahlung mehr, weil keine Leistung. 2. Mahnung Sky vom 27.04.2020.
Vertragsnummer: 49152365 – Sky Sport, Sky Bundesliga, Sky HD

Sehr geehrter Herr Dr. Enßlin,

mit Datum vom 19.03.2020 habe ich obigen Vertrag mit der Zahlung fristlos gekündigt. Nach Auskunft von meinem Rechtsanwalt steht die gebuchte Leistung nicht mehr zur Verfügung und ich bin deshalb auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Andere Leistungen von Sky interessieren mich nicht. Gebucht wurde nur die Leistung der Champions-Leag und Bundesliga und auch nur deshalb um alle Spiele des FC Bayern München sehen zu können. Diese Voraussetzung ist seit dem 19.03.2020 nicht mehr gegeben. Die Fußballspiele wurden nicht übertragen, bzw. sind ausgefallen. Es besteht deshalb für mich keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Den Sky Reciver habe ich am 01.04.2020 an Sie zurückgesandt. Auf der SmartCard Nr. 0010 2070 68814 / UK VGCA-KW05F01 056204 01 367 steht: Diese SmartCard ist Eigentum von Unitymedia Kabel BW. Soll ich diese Karte jetzt an Sky oder Unitymedia zurücksenden?

Weil ich die Rücklastschrift für 04/2020 mit Datum vom 07.04.2020 mit 59,99 € zurückgegeben habe, schicken Sie mir mit Datum vom 13.04.2020 eine Mahnung in Höhe von 64,69 €. Diese werde ich auf keinen Fall bezahlen. Denn nach Aussagen meines Rechtsanwaltes bin ich im Recht und von allen Zahlungsverpflichtungen befreit.

Sollten Sie das anders sehen, dann dürfen Sie gerne klagen. Bitte buchen Sie Ihre Forderungen aus, ansonsten sehen wir uns vor Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Melzer

Fortsetzung folgt. Teil 2: Die Geschichte von dem Monatsticket

SKY: Die unmögliche Geschichte SKY Sport Monatsticket trotz Zahlung nicht nutzbar! Sky bietet im Jahr 2020 zusätzlich zum Jahresabonnement auch Monatstickets an von 9,99 € bis 29,99 €. Ein SKY Sport Monatsticket haben wir über unseren O2-Vertrag (Sky Angebot) zum Preis von € 29,99 im Mai 2020 gebucht. Bezahlart direkt von O2 mit der Monatsrechnung. Trotz korrekter Buchung und Kontoanmeldung bei Sky konnte dieser Dienst nicht genutzt werden. Es kam die Fehlermeldung. Leider können Sie diesen Dienst nicht nutzen. Wenden Sie sich bitte an den Sky Kundenservice per Telefon (0180 611 0000). Bei Anwahl dieser Telefonnummer kam die Meldung: Der Anschluss unter dieser Nummer ist nicht vorhanden. Deshalb haben wir das Sky-Monatsticket im August 2020 über O2 gekündigt und am 12.08.2020 direkt neu bei Sky mit Bezahlung über PayPal bestellt. Nachfolgend die Daten: ……. Die unmögliche Katastrophe folgt: Eine Anmeldung und Nutzung bei Sky war nicht möglich. Es kam die gleiche Fehlermeldung: … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO?) gilt seit dem 25. Mai 2018 auch für kleinere Firmen – Das müssen Kleinunternehmen beachten!

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Die neuen Datenschutzbestimmungen nehmen auch kleinste Unternehmer in die Pflicht. Sind sie darauf vorbereitet? Die Uhr tickt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Doch Grund zur Panik gibt es nicht, meinen Datenschützer.

Mit dem Stichtag am 25. Mai 2018 ist offiziell die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig. Sie sieht Auflagen vor, die auch kleinste Unternehmen im Umgang mit persönlichen Daten befolgen müssen. Doch gerade kleine Firmen scheinen auf kaltem Fuß erwischt zu werden. Dabei sind die Vorgaben bereits seit zwei Jahren bekannt. Jeder zweite Mittelständler in Deutschland ist nach einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft noch völlig planlos.

Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbandes haben 36 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen von den neuen Regeln „noch nicht einmal etwas gehört“. Lediglich 22 Prozent haben sich auf die Scharfschaltung der DSGVO vorbereitet oder wollen zumindest noch Änderungen umsetzen, „Die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen nimmt den Datenschutz immer noch auf die leichte Schulter“, sagt Peter Graß vom GDV Dabei drohten bei Nichtbeachtung ernsthafte Konsequenzen und hohe Bußgelder.

Gibt es also Grund dazu, dass am 26. Mai 2018 in den kleinen Betrieben die große Panik ausgebrochen ist? Keineswegs, meint die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk. In der neuen DSGVO stehe im Grunde viel von dem, was im Datenschutzrecht ohnehin schon vorgeschrieben war.

Zu den wichtigen Neuerungen gehören zum Beispiel veränderte Transparenzpflichten, die vor allem dann wirksam sind, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Dazu zählen etwa Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Kontonummern. Online-Shops müssen ihre Webformulare für die Eingabe persönlicher Daten anpassen, denn die Übermittlung muss zwingend verschlüsselt ablaufen. Und es dürfen nur Daten angefordert werden, die unmittelbar benötigt werden ­ Stichwort ‚Datenminimierung“. Für Werbe-Mails ist die ausdrückliche Zustimmung der Adressaten vor dem Versand zwingend erforderlich. Und in Betrieben ab zehn Mitarbeitern muss zudem ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden.


Information über die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU die seit 25. Mai 2018 gültig ist. (Deutsch & Englisch) – WISSEN Agentur Mittelstandsberatung und deren Unternehmen. Sehr geehrte Leser und Leserinnen unserer Presseartikel, Ihr Datenschutz wurde aktualisiert. Sie als Endverbraucher & Internetnutzer müssen nichts tun. Zu den wichtigen Neuerungen gehört die veränderten Transparenzpflichten, die vor allem dann wirksam sind, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Alle diese Auflagen haben wir als WISSEN Agentur Mittelstandsberatung mit allen unseren Unternehmen, Webseiten und Presseblogs bei WordPress zum 25.05.2018 umgesetzt. Alle Ihre Rechte in der neuen Datenschutzverordnung finden Sie hier: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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